Herzlich Willkommen
Die Welt wird moderner und wir müssen mit ihr wachsen. Heute ist das Internet eine der am meisten genutzten
Plattformen um sich zu repräsentieren. Das gilt privat wie für alle Unternehmen und Gewerbetreibenden. Die damit
einhergehenden Rechtsfragen sind komplex und sollten geklärt sein, damit man sich seiner eigentlichen Berufung
widmen kann.
Ich biete Ihnen Beratung und Vertretung
bei Rechtsfragen in den Bereichen:
•
Wettbewerbsrecht
•
Markenrecht
•
Strafrecht
•
Ordnungswidrigkeiten
•
Verkehrsrecht
Haben Sie eine Abmahnung
erhalten?
Dann ist es immer sinnvoll bevor
man eine Unterlassungserklärung
abgibt, diese anwaltlich prüfen zu
lassen. Die Folgen einer
Unterlassungserklärung an die
man gebunden ist können sonst
weitreichend sein.
Sie sind sich nicht sicher ob
das Impressum Ihrer
Website richtig ist?
Das deutsche als auch das
europäische Recht enthalten
Vorgaben die bei dem Betrieb
einer eigenen Website einzuhalten
sind.
Ihre Firma benutzt ein Logo
- ist dieses schon von
jemanden als Marke
registriert?
Auch hier ist es immer ratsam eine
Klärung vorab durchzuführen, um
später unangenehme
Überraschungen zu vermeiden
oder sich eine eigene Marke
eintragen zu lassen.
“Erfolg ist das Produkt von Planung und Mut”
Michael Engel
Werben mit Rabatten, aber
bitte richtig!
Das Werben mit Preissenkungen
ist für Unternehmen immer ein
Argument der Verkaufsförderung.
Hierbei darf jedoch der
Mitbewerber nicht unzulässig
benachteiligt und der Verbraucher
nicht in die Irre geführt werden.
Dieses gilt unter anderem bei dem
Werben mit Rabatten, welche sich
auf unverbindliche
Preisempfehlungen des Herstellers
beziehen.
Wann lohnt es sich gegen
einen Bußgeldbescheid
vorzugehen?
Oft wird im Rahmen einer
Erstberatung gefragt, ob es sich
grundsätzlich lohnt gegen einen
Bußgeldbescheid im
Straßenverkehrsrecht vorzugehen.
Gerade bei Geschwindigkeits-
verstößen kann dieses meist erst
nach einer Akteneinsicht beurteilt
werden, da viele Fehler bei der
technischen Einmessung des
Lasermessgerätes vor Ort
entstehen.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl wird von der Amts-
oder Staatsanwaltschaft mit
Beteiligung des zuständigen
Gerichtes meist dann erlassen,
wenn es sich um ein kleineres
Delikt handelt und die
Strafverfolgungsorgane davon
ausgehen, dass der Betroffene
diesen Strafbefehl akzeptieren
wird. Das muss der Betroffene
jedoch nicht, sondern kann
dagegen Einspruch erheben. Dann
folgt ein normales Strafverfahren
mit Verhandlung und allen
Verteidigungsmöglichkeiten.
Michael Engel Anwalt für Strafrecht - Verkehrsrecht - Wettbewerbsrecht - Markenrecht
in Berlin Reinickendorf